Qualitätskontrolle

Neubauprojekte für private Bauherren – eine komplexe Herausforderung

Viele zukünftige Eigenheimbesitzer kaufen ein vordefiniertes Haus bei einem Fertighaushersteller und müssen sich während der Bauphase auf die Ausführung und Qualität des Herstellers verlassen. Das Baugeschehen selbst erscheint nicht nur für den privaten Bauherren komplex und unüberschaubar. Treten während des Baus Mängel auf, die er aufgrund fehlenden Fachwissens nicht erkennt, ist es schwierig, diese nach Abschluß der Arbeiten rechtlich durchzusetzen. Soweit muss es jedoch nicht kommen – regelmäßige Qualitätskontrollen reduzieren dieses Risiko auf ein Minimum und zahlen sich in jedem Fall aus! Schäden am Bauwerk werden schon während der Bauphase vermieden, teure Folgeschäden nach der Fertigstellung oder sogar nach Ende der Gewährleistung können so nicht auftreten. Eine Mängelbeseitigung erübrigt sich.

Welche Qualität können Sie erwarten?

Mit dem Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus erhält der Käufer in der Regel eine Baubeschreibung, in der alle Qualitäten und Standards festgelegt werden – das sogenannte Bau-Soll. Weicht der Ist-Zustand, also die tatsächliche Ausführung, von den vertraglich vereinbarten Leistungen ab, können Sie sich zu Recht auf die vereinbarten Standards zu berufen. Ein Gutachter hilft Ihnen dabei, solche Mängel zu erkennen und die vom Verkäufer geschuldeten Standards einzufordern.

Die baubegleitende Qualitätskontrolle lässt sich in 3 Phasen unterteilen:

  • Phase 1: Sichtung der Unterlagen (Baubeschreibung, Bauantrag, Bodengutachten etc.) und Prüfung auf Plausbilität und Stimmigkeit
  • Phase 2: Überprüfung der Bauausführung vor Ort. Für ein übliches Einfamilienhaus sind hier ca. 4-5 Ortstermine notwendig.
  • Phase 3: Bauabnahme und Kontrolle der Mängelbeseitigung

Anforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen

Eine Qualitätskontrolle wird wesentlich erleichtert, wenn die Baubeschreibung korrekt und umfassend vereinbart wurde. Eine Übersicht über die Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für ein Ein- und Zweifamilienhäusern gibt die Broschüre des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, die vom „Kompetenzzentrum kostengünstiges und qualitätsbewusstes Bauen“ in Zusammenarbeit mit dem Bauherren-Schutzbund, der Bundesarchitektenkammer, dem Bundesverband Deutscher Fertigbau, dem Verband Privater Bauherren und der Verbraucherzentrale Bundesverband erarbeitet wurde:

Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser

Sie wollen Ihr Bauprojekt professionell begleitet wissen und potenzielle Qualitätsprobleme schon vor der Entstehung verhindern? Sprechen Sie uns an – ein unverbindliches Angebot erhalten Sie hier!

KONTAKT

BSJ Ing.-Büro Johne GbR
Bautzner Str. 105

01099 Dresden

Telefon: +49-351-8104730
Fax: +49-351-8104735

www.bsj-johne.de
info@bsj-johne.de